Der aus 160 Mitgliedern bestehende Grosse Rat des Kantons Bern stellt die Legislative des Kantons dar. Als gesetzgebende Gewalt befassen sich die Grossrätinnen und Grossräte mit verschiedenen politischen Geschäften.
Der Weg, den diese Vorstösse durchmachen, bis der Grosse Rat über sie befinden kann, besteht zwar bei den meisten von ihnen aus den gleichen Etappen, dennoch ist es ein individueller Weg. Denn bei jeder Etappe gibt es mehrere Möglichkeiten – bildlich gesprochen mehrere Abzweigungen, die ein Geschäft nehmen kann.
So unterscheiden sich die Geschäfte je nach angestrebtem Zweck bereits in ihrer Form. Währenddem durch eine Interpellation der Regierungsrat lediglich damit beauftragt wird, zu einer Frage schriftlich Stellung zu nehmen, kann die Regierung mittels Motion unter anderem mit der Ausarbeitung eines Erlasses oder eines Beschlusses betraut werden. Weiter kann ein Vorstoss entweder von einem Parlamentarier oder einer Parlamentarierin, aber auch von einer Fraktion oder einer Kommission eingereicht werden. Je nachdem um was für ein thematisches Anliegen es sich beim Geschäft handelt, ist eine andere Direktion zuständig. Diese reichen von der Sicherheitskommission bis hin zur Bildungs- und Kulturkommission. Bevor der Grosse Rat einen Entscheid bezüglich des Vorstosses trifft, ist es am Regierungsrat, einen Antrag zu stellen, wie diese Entscheidung seines Erachtens ausfallen soll. Sowohl dem Regierungsrat als auch dem Grossen Rat stehen dabei weit mehr Optionen als nur «Annahme des Geschäfts» oder «Ablehnung des Geschäfts» resp. die Empfehlung dazu zur Verfügung.
Wie bereits im oberen Abschnitt beschrieben, gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, wie ein Geschäft den Prozess von der Einreichung bis zur Behandlung im Grossen Rat durchlaufen kann. Nun stellt sich die Frage, wie häufig die einzelnen Wege vorkommen. Um diesbezüglich ein wenig Licht ins Dunkle zu bringen, wurde das untenstehende Sankey-Diagramm erstellt, das auf die fünf zentralen Etappen «Urheber / Urheberin», «Geschäftsart», «federführende Direktion», «Antrag des Regierungsrates» sowie «Entscheid des Grossen Rates» eingeht. Eine integrierte Filterfunktion erlaubt es, dass nur diejenigen Vorstösse in der Visualisierung berücksichtigt werden, die auch tatsächlich den ausgewählten Weg von A bis Z durchmachen.
Bedienungsanleitung:
Wenn man mit der Maus über die einzelnen Kategorien (Nodes / viereckige Kästchen) und die Flüsse (Links / Verbindungen) zwischen ihnen fährt, werden die Anzahl Geschäfte, die sich an diesen Stellen befinden, angezeigt. Es handelt sich dabei noch um die ungefilterten Vorstösse. Sprich, es kann noch keine Aussage darüber getroffen werden, wie viele Geschäfte einer bestimmten Kategorie der ersten Etappe – zum Beispiel wie viele Fraktionsvorstösse – schlussendlich in eine bestimmte Kategorie der letzten Etappe – beispielsweise in die Annahme als Postulat – einfliessen.
Um über mehrere Etappen hinweg sichtbar zu machen, wie sich die Geschäfte einer ausgewählten Kategorie verteilen, kann die Filterfunktion eingesetzt werden. Das funktioniert wie folgt: Man klickt bei den einzelnen Etappen diejenige Kategorie an, die man sich als «Abzweigung» im Weg über die verschiedenen Etappen hinweg wünscht. Die restlichen Kategorien der Etappe – und somit auch die damit verbundenen Geschäfte – verschwinden durch das Klicken. Möchte man sich bei einer oder mehreren Etappen nicht auf eine spezifische Kategorie als «Abzweigung» festlegen, kann man dort auch auf das Klicken verzichten. Auf diese Weise werden immer mehr Geschäfte herausgefiltert und am Schluss erhält man für den ausgewählten Weg die Anzahl Geschäfte, auf die ebendieser Weg zutrifft.
Antrag Regierungsrat
Entscheid Grosser Rat